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KLasse  L

 

Beschreibung der Klasse

Mindestalter 16 Jahre

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder  forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH. von max. 40km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH. von max 25 km/h, auch mit Anhänger.

 

Ausbildung: Theorie

Prüfung:Nur Theorieprüfung,Praxisprüfung ist nicht erforderlich.