KLasse L
Beschreibung der Klasse
Mindestalter 16 Jahre
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH. von max. 40km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH. von max 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung: Theorie
Prüfung:Nur Theorieprüfung,Praxisprüfung ist nicht erforderlich.