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Klasse B196

 

Ist die Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B und Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 im Inland, sofern der Inhaber/die Inhaberin der Fahrerlaubnis der Klasse B diese ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren besitzt und das 25, Lebensjahr vollendet hat.

Leichtkrafträder max. 11 KW

max  125 ccm

Schulfahrzeug : Honda FJ 125

 

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