Klasse B196
Ist die Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B und Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 im Inland, sofern der Inhaber/die Inhaberin der Fahrerlaubnis der Klasse B diese ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren besitzt und das 25, Lebensjahr vollendet hat.
Leichtkrafträder max. 11 KW
max 125 ccm
Schulfahrzeug : Honda FJ 125
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