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Klasse B mit Anhäger

 

Was darf es denn sein?

Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse dürfen immer gezogen werden.
Ansonsten darf gerechnet werden:

 

Die Klasse B
Dabei darf die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger bis 3.500 kg betragen.

Also kein zusätzlicher Führerschein notwendig.

Die Klasse B96.
Dabei darf die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger bis 4.250 kg betragen.
Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.


Die Klasse BE
Dabei darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500 kg betragen.
Eine praktische Prüfung und Ausbildung ist bei der Klasse BE erforderlich.

 

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